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  • PRÜFUNG ORTSFESTER UND ORTSVERÄNDERLICHER ELEKTRISCHER BETRIEBSMITTEL

    Ortsveränderlich nach DIN VDE 701-702 und medizinische Geräte nach DIN VDE 751- DIN EN 62353

    sowie Ortsfeste nach VDE 0100-600 / VDE 0105 und Maschinen nach VDE 0113

PRÜFUNG ORTSVERÄNDERLICHER ELEKTRISCHER BETRIEBSMITTEL NACH DGUV VORSCHRIFT 3 (BGV A3)

In Deutschland ist sie Pflicht und mittlerweile fester Bestandteil im Sicherheitskonzept der meisten Firmen: Die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gem. DGUV Vorschrift 3. Vielen ist sie noch als BGV A3-Prüfung geläufig. Ob Kaffeemaschine, Monitor oder Handbohrmaschine - grob gesagt muss alles, was einen Stecker hat, geprüft werden. Was bei der Sicherheitsprüfung wichtig ist und wie sie funktioniert, erfahren Sie hier:

  1. Welche elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden?

  2. Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?

  3. Wie wird die Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt?

  4. Wie oft müssen ortsveränderliche Elektrogeräte geprüft werden?

  5. Unser Prüfkonzept

 

Hier zum Nachlesen BGW - DGUV Vorschrift 3

1. WELCHE ELEKTRISCHEN BETRIEBSMITTEL MÜSSEN GEPRÜFT WERDEN?​

Kompetente und motivierte Mitarbeiter sorgen für Ihre Sicherheit.

Laut §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind "elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen."

Gewöhnlich wird in folgende Kategorien unterteilt:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (weitere Infos auf dieser Seite)

  • Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel

  • Elektrische Anlagen

  • Elektrische Maschinen

 

2. WER DARF ORTSVERÄNDERLICHE BETRIEBSMITTEL PRÜFEN?​

Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel muss von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) die Prüfungen unter Aufsicht einer EFK durchführen.

3. WIE WIRD DIE PRÜFUNG ORTSVERÄNDERLICHER GERÄTE DURCHGEFÜHRT?​

Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:

  • Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung (z. B. sichtbarer Kabelbruch)

  • Erproben: Funktionsprüfung

  • Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Wir prüfen den Schutzleiterwiderstand.

Für die elektrische Überprüfung werden kalibrierte Messgeräte verwendet, die u.a folgende Messungen durchführen:

  • Schutzleiterwiderstand

  • Isolationswiderstand

  • Schutzleiterstrom

  • Berührungsstrom

  • Ersatzableitstrom (alternativ)

In §2 (2) schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor, nach welchen Regeln die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel zu erfolgen hat: "Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat."

Für die ortsveränderlichen Betriebsmittel entspricht dies der VDE 0701-0702.

4. WIE OFT MÜSSEN ORTSVERÄNDERLICHE ELEKTROGERÄTE GEPRÜFT WERDEN?​

Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte müssen Sie vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme prüfen bzw. prüfen lassen. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate). Bei einer Fehlerquote unter 2 % bei den Prüfungen kann die Prüffrist aber verlängert werden.

Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 vor:

  • 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen

  • 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden - die Empfehlungen sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt.

Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen Sie als Unternehmer und Betreiber dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.

5. Unser Prüfkonzept

Unser Prüfservice arbeitet mit einem ganzheitlichen Prüfkonzept. Das Ziel der Prüfer ist es dabei, Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz sicherzustellen. Wenn das Betriebsmittel die Prüfung besteht, erhält es eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüfdatum und einem Barcode. Nach Auftragsabschluss erhalten Sie für jedes Betriebsmittel ein gerichtsfestes Prüfprotokoll bzw. ein Fehlerprotokoll für defekte Betriebsmittel. Damit sind Sie rechtlich und versicherungstechnisch abgesichert. Selbst wenn es unglücklicherweise zu einem Schadensfall oder Unfall kommt, sind Sie mit den Dokumenten von Uns auf der sicheren Seite.

Prüfen Sie Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte schnell und sicher mit Uns - wenn Sie sicher sein wollen.

Planung der Prüfungen direkt vor Ort

Freuen Sie sich auf:

  • Ihren persönlichen Sicherheitsberater, der mit Ihnen telefonisch oder vor Ort ein Konzept individuell für Sie erstellt

  • Ihren kompetenten Prüftechniker, der Experte für DGUV Vorschrift 3-Prüfungen ist

  • ein zertifiziertes Prüfkonzept, dass sich auf Ihre Anforderungen maßschneidern lässt

  • die Kennzeichnung der Betriebsmittel mit einer langlebigen Prüfplakette

  • eine gerichtsfeste Dokumentation bzw. ein Fehlerprotokoll, die Ihnen nachhaltige Sicherheit bietet

Über die Prüfungen hinaus unterstützen wir Sie gern bei folgenden Aufgaben:

  • Inventarisierung der Betriebsmittel - eine Liste über alle elektrischen Betriebsmittel

  • Reparaturen vor Ort

  • Austausch von Ersatzteilen

UND WAS KOSTET DAS GANZE?

Ihr Interesse freut uns und wir besprechen gern mit Ihnen, wie die Prüfungen bei Ihnen aussehen können und welche Kosten auf Sie zukommen. Am schnellsten geht es über folgende Wege:​

  • Sie schicken uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular - Wir rufen Sie umgehend zurück!

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